Wartung von Feuerlöscher

Wann war Ihre letzte Wartung?

Alle brandschutztechnischen Einrichtungen unterliegen Auflagen zur regelmäßigen Wartung durch die DIN-Vorschriften und den Herstellerangaben, sowie den Sachversicherern.

Alle Wartungen werden von uns digital aufgezeichnet und können als pdf per Mail zugesendet werden. Auf Wunsch auch in gedruckter Form per Post.

 Als Service für Sie haben wir Ihre Wartungsintervalle im Blick und machen mit Ihnen einen Termin zur Wartung aus, auch ohne Wartungsvertrag. Diesen können Sie natürlich auch mit uns Abschließen.

Privatkunden

Wer ist für die Wartung der Feuerlöscher im Privaten Bereich verantwortlich?

Für die Wartung im Privaten Bereich liegt die Verantwortung  bei den Besitzer oder Besitzerin des Feuerlöscher. 

Was passiert wenn Feuerlöscher nicht gewartet werden?

Feuerlöscher unterliegen der Druckbehälterverordnung, da die Behälter unter Druck stehen. Zerplatzt der Behälter z.B bei Rost, kann es zu schweren Verletzungen und Zerstörungen kommen. Bei Feuerlöscher, die bereits in die Jahre ( 20 Jahre) gekommen sind, sollten Ausgetauscht werden.

Aus diesen Grund sollten sie die Prüffrist (alle 2 Jahre) einhalten.

ES GEHT AUCH IM IHRE EIGENE SICHERHEIT !!

Geschäftskunden

Wer ist für Die Wartung der Feuerlöscher im Geschäftlichen Bereich verantwortlich?

Nach Arbeitsstättenregel  ASR A2.2 " Maßnahmen gegen Brände " ist der Firmeninhaber Verpflichtet alle 2 Jahre die Feuerlöscher durch eine Sachkundige Befähigte Person die Feuerlöscher  Warten zu lassen.

Was passiert wenn Feuerlöscher nicht gewartet werden?

Werden Feuerlöscher nicht  oder nicht in der vorgeschriebenen Weise gewartet oder geprüft, kann es bei Kontrolle zu einen Bußgeld  von  bis zu 1000 € nach sich ziehen . Aus diesen Grund sollten Sie die Prüfpflicht ernst nehmen und stets die Prüfpflicht einhalten !

ES GEHT AUCH UM IHRE EIGENE SICHERHEIT UND DIE SICHERHEIT IHRER MITARBEITER !!